Riester Rente Vergleich
Für eine private förderungsfähige Altersvorsorge Riester Rente erhält man einen Zuschuss vom Staat, gen. Riester Rente. Dieser Zuschuss der jährlich angerechnet wird, ist gestaffelt, eine Einzelperson erhält 154,00 Euro, ein Ehepaar 308,00 Euro zuzgl. 185,00 Euro pro Kind (wenn vor 2008 geboren) und 300,00 Euro (wenn nach 2008 geboren) pro Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass 4 % des Bruttogehaltes in eine förderungsfähige private Altersvorsorge eingezahlt wird. Personen, unter 25 Jahre, erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 200,00 Euro. Fordern Sie hier kostenlos ein Altersvorsorge Riester Rente Angebot an.
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Altersvorsorge Riester Rente
Die Altersvorsorge Riester Rente ist die Bezeichnung für die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Um diese Förderung zu genießen, gibt es verschiedene Anlageformen, unter denen man wählen kann: Banksparplan, Fondssparen, Investmentfonds, die private Rentenversicherung, Immobilien und die betriebliche Altersvorsorge werden als Riester Rente anerkannt. Bei der Förderung ist jedoch zu beachten, dass generell zwar mehrere dieser Produkte zur privaten Altersvorsorge gewählt werden können, es jedoch immer nur für eine Geldanlage die staatliche Förderung gibt.
Die Altersvorsorge Riester Rente soll die Lücke abdecken, die zwischen dem monatlichen Entgelt und der staatlichen Rente nach dem Renteneintritt entstehen. Hierzu ist es wichtig, dass eine Rentenform gewählt wird, die eine monatliche Auszahlung vorsieht. Dies gilt für die private Rentenversicherung ebenso wie für Betriebsrenten oder Fondssparpläne. Eine gute Beratung und genaue Prüfung der Unterlagen ist daher für die Wahl der Geldanlage besonders wichtig.
Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um die staatliche Förderung zu erhalten, sind klar definiert. Alle Kriterien müssen erfüllt werden, sodass hier eine umfangreiche Beratung notwendig ist. Man sollte also nicht auf die beste Rendite achten, sondern vielmehr auf die Vertragsbedingungen, wenn man sich für die Altersvorsorge Riester Rente entscheidet. Wichtig ist auch, dass die Förderzulage vom Versicherungsnehmer in jedem Jahr selbst beantragt werden muss und nicht automatisch gezahlt wird. Man kann diese Aufgabe jedoch einem Geldinstitut dauerhaft übertragen.